TARIFE / KOSTEN
Der Heimtarif wird gemäss Selbstkalkulation unter Einhaltung der durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) vorgegebenen Kostenobergrenzen festgelegt. Massgebend für die Höhe der Grundtaxen sind der Schweregrad der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit (Pflegestufe). Für die Einstufung gelangt das System BESA (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem) zur Anwendung. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern wird ein Zuschlag verrechnet.
Unsere Verantwortliche Tarifwesen (eva.oberholzer@frienisberg.ch (eva.oberholzer@frienisberg.ch)) gibt gerne Auskunft über die Zusammensetzung des individuellen Heimtarifs und informiert über das weitere Vorgehen.